Abwasseranlage Oehrberg

B e k a n n t m a c h u n g

 

Vollzug der Wassergesetze und der Abwasserabgabengesetze;
Einleiten von Abwasser in die Thulba durch den Markt Burkardroth
(Abwasseranlage Oehrberg)

Die Unterlagen zu dem o. g. Vorhaben liegen in der Zeit vom 16.09.2024 bis 17.10.2024 im Rathaus des Marktes Burkardroth, Zi.Nr. 108
während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht aus.
Zudem sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen auf der Internetpräsenz des Marktes Burkardroth veröffentlicht.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegefrist schriftlich oder zur Niederschrift beim Markt Burkardroth oder beim Landratsamt Bad Kissingen, Zi. A 3.01 während der allgemeinen Dienststunden Einwendungen gegen das Vorhaben erheben.

Es wird darauf hingewiesen,
1.    dass mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen, die nicht auf besonderen  privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen sind,
2.    dass bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann,
3.    dass 
a)    die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,  
b)    die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann,
wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind. 

Der Erörterungstermin wird gem. Art. 73 Abs. 7 Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz wie folgt bestimmt:

Zeit:    Donnerstag, 12.11.2024, 14,00 Uhr
Ort:    Landratsamt Bad Kissingen, Zi. A 3.01

Es wird darauf hingewiesen, dass

1.    bei Ausbleiben eines Beteiligten im Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann (Art. 67 Abs. 1 Satz 3 BayVwVfG),
2.    auch ohne mündliche Verhandlung entschieden werden kann, wenn im Einvernehmen mit allen Beteiligten dem Antrag in vollem Umfang entsprochen wird (Art. 67 Abs. 2 Nr. 1 BayVwVfG),  
3.    ohne mündliche Verhandlung entschieden werden kann, wenn alle Beteiligten auf  sie verzichtet haben (Art. 67 Abs. 2 Nr. 4 BayVwVfG).

Die mündliche Verhandlung ist nicht öffentlich (Art. 68 Abs. 1 Satz 1 BayVwVfG).

Burkardroth, den 27. August 2024
Markt Burkardroth
Daniel   W e h n e r 
Erster Bürgermeister

Zugehörige Unterlagen:
Inhaltsverzeichnis
Erläuterungsbericht mit Anlagen
Übersichtskarte
Lageplan Einzugsflächen
Lageplan Umbau Kläranlage M250
Bestandslageplan Teichkläranlage
Bestandsplan Stauraumkanal
 

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